Abfallsorten

Sortenreiner Abfall ist immer am günstigsten zu entsorgen und in einigen Fällen bekommt man sogar etwas zurück. Damit Sie sich in dem Abfalldschungel zurecht finden, hier eine Auflistung der gebräuchlichsten Abfallsorten.

Bauschutt Mineralisch AVV 170103

mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen

  • Fliesen
  • Ziegel
  • Keramik
  • Steingut

Anmerkungen: Unbelasteter Bauschutt besteht nur aus mineralischen festen Abfällen, wie Fliesen, Putz, Mörtel, Mauerwerk, Ziegel, Beton und Keramik und kann zu Recyclingmaterial verwertet werden. Der nicht verwertbare Bauschutt enthält neben mineralischen Anteilen, auch Materialien wie Rigips, Blähton oder Ytong. Diese Stoffe müssen erst aussortiert werden bevor der Bauschutt recycelt werden kann.

Bauschutt mineralisch (überwachungsbedürftig) AVV 170106*

Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten.

  • Fliesen
  • Ziegel
  • Keramik
  • Steingut
  • Abraum

Asbesthaltige Baustoffe AVV 170605*

  • Dämmmaterial
  • Isoliermaterial
  • Asbestzementbauteile

Anmerkung: Der Abfall muss in reißfesten und staubdichten Säcken verpackt werden, bevor er in Container verladen werden kann. Diese können Sie bei uns erwerben. Alternativ bieten wir spezielle Containerbags für alle offenen Containerarten.

Baustoffe auf Gipsbasis AVV 170802

mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen

  • Gipssteine
  • Porenbeton

Baustoffe auf Gipsbasis AVV 170802

mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 170801 fallen

  • Gipskarton
  • Gips

Anmerkung: Gipskarton oder auch Rigips wird beim Innenausbau, Trockenbau verwendet. Bei großen Mengen kann eine sortenreine Entsorgung wirtschaftlich Sinn machen. Dabei müssen die Gipsabfälle aber frei von anderen Abfallarten, wie anhaftenden Dämmstoffe, Holzunterkonstruktionen oder metallischen Befestigungen sein.

Boden- und Bauschuttgemisch AVV 170504

unbelastet mit erforderlicher Sortierung

  • Bauschutt
  • Boden
  • Erde
  • Lehm
  • Mutterboden
  • Sand oder Tonboden.

Anmerkung: Beton,Ziegel, Fliesen und Keramik sowie nennenswerte Erdanteile oder Lehmbestandteile müssen vor der weiteren Verarbeitung unsererseits sortiert, gesiebt und dadurch getrennt werden.

Boden- und Erdaushub (Z0) AVV 170504

  • Grasboden (ohne Grasnarbe)
  • Erde
  • Lehm
  • Mutterboden
  • Sand oder Tonboden.

Anmerkung: Der Boden muss sauber, unbelastet und nicht verunreinigt sein. Ab 200 m³ ist eine Analyse nach vollem Deponieumfang erforderlich.

Beton AVV 170101

Anmerkung: Es werden folgende Kantenlängen unterschieden: Beton < 500 mm, Beton > 500 mm. Beton kann Bewehrung,wie z.B. Stahlträger im Beton, enthalten.

Vermischte Baureststoffe AVV 170904

mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 170901, AVV 17902 und AVV 170903 fallen

  • Abrissreste
  • Bauschutt
  • Beton
  • Glas
  • Styropor
  • Styrodor

Anmerkung: Vermischte Baureststoffe bestehen im Unterschied zu Bauschutt nicht nur aus mineralischen Bestandteilen. So dürfen in gemischten Bauabfall Tapetenreste, Kabel und Rohre, Holzreste, Parkett und Laminat, Gips- und Gipskartonplatten, Gasbeton, Metalle, wie Träger und Heizkörper, Fensterrahmen mit Glasresten, Türen und auch Kunststoffe und Verpackungen. Diese Stoffe werden sortiert und danach in den Stoffkreislauf zurück geführt.

Baum- und Strauchschnitt AVV 200201 (biologisch abbaubare Abfälle)

  • Schnittholz
  • Rinden
  • Grünschnitt

Stubben, Wurzeln und Stämme AVV 200201

Anmerkung: Stubben, Baumstümpfe und Wurzeln mit einem Durchmesser von mehr als 15cm müssen separat entsorgt werden, da diese massiven Hölzer mit einer speziellen Zerkleinerungstechnik für die Kompostierung vorbereitet werden müssen.

Holz unbehandelt (A I) AVV 170201

  • Altholz
  • Sparren
  • Türen
  • Latten
  • Balken
  • Bretter

Anmerkung: Holz gehört zu den regenerativen Energiequellen, da es ein nachwachsender Rohstoff ist. Bei Altholz der Kategorie A I handelt es sich um unbehandeltes Holz. Das heißt, es darf keine Beschichtungen mit Lacken, Lasuren oder Holzschutzmitteln aufweisen. Dies sind zum Beispiel Einwegpaletten, Obstkisten, Kabeltrommeln oder auch Schalungsbretter.

Holz behandelt (AII-AIII) AVV 170201

  • Altholz
  • Sparren
  • Türen
  • Latten
  • Balken
  • Bretter

Anmerkung: Wenn Holz gemischt entsorgt wird, werden die Kategorien AII, verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz, sowie AIII, Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung zusammen entsorgt. Dies kann Bauholz, Dielen und Böden, Holzmöbel oder Spanplatten sein. Die Kategorie AIV darf nicht enthalten sein.

Holz behandelt (A IV) AVV 170204*

  • Hölzer die gefährliche Stoffe enthalten
  • Hölzer die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Anmerkung: Bei Altholz der Kategorie A IV handelt es sich um behandeltes Holz, dass gefährliche Stoffe enthalten kann. Dies können Holzschutzmittel oder Stoffe mit gleichwertiger Schadstoffbelastung sein, wie sie zum Beispiel bei Außenfenstern und -türen, sowie Bahnschwellen oder Telegraphenmasten vorkommen. Die Behandlung dieses gefährlichen Abfalls geschieht meistens thermisch und je nach Menge und Anfallstelle sind Nachweisdokumente für die Entsorgung erforderlich.

Bitumgemische AVV 170302 (nicht gefährlich)

mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 170301 fallen

  • Asphalt
  • Dachpappe
  • Bitum

Anmerkung: Die Beurteilung der Nichtgefährlichkeit kann nur auf Basis von PAK-Analysen erfolgen.

Kohlenteerhaltige Bitumgemische AVV 170301* (gefährlich)

  • Kohlenteer
  • Asphalt

Anmerkung: Die Beurteilung der Nichtgefährlichkeit kann nur auf Basis von PAK-Analysen erfolgen.
Kohlenteerhaltige Bitumgemische wurden mit Teer als Bindemittel hergestellt und beinhaltet krebserzeugende PAK`s, sowie Phenole und ggf. Anteile von Asbestfasern. Er gilt als gesundheitsschädlich und ist daher als gefährlicher Abfall anzusehen und überwachungsbedürftig.

Bitumenhaltige Dachpappe AVV 170302

  • Bitumenemulsion
  • Bitumen

Anmerkung:Teerpappe oder auch Dachpappe wird in der Dachversiegelung verwendet und in bituminöser oder teerhaltiger Dachpappe unterschieden. Hauptverwendung findet Dachpappe als zweite Dachhaut unter Dachziegeln. Seit den 1970er Jahren wird Bitumen verwendet.

Kohlenteer und teerhaltige Produkte (überwachungsbedürftig) AVV 170303*

  • Dachpappe
  • Kohlenteer

Anmerkung:Teerhaltige Dachpappen sind meist Dachbahnen, die vor 1975 hergestellt worden sind und ihre Hauptverwendung als zweite Dachhaut unter Dachziegeln finden. Man kann also davon ausgehen, dass Dachpappen auf älteren Gebäuden als teerhaltig und damit als gefährlicher Abfall gelten.

Dämmmaterial (KMF) AVV 170604

mit Ausnahme desjenigen, das unter AVV 170601 und AVV 170603 fällt

  • Dämmmaterial
  • Isoliermaterial

Anmerkung: Mineralfaserabfälle fallen bei Gewerbe- und Industrieunternehmen bei der Wärme- und Schalldämmung an. Seit 2000 dürfen in Deutschland nur noch neue Produkte verarbeitet werden, die nach der Gefahrstoffverordnung als unbedenklich gelten. Mineralfaserabfälle müssen nach TRGS 521 verpackt werden!

Anderes Dämmaterial, KMF "alt"  AVV 170603*

das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält

  • Dämmmaterial
  • Isoliermaterial

Anmerkung: Gefährliches Dämmmaterial ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen! Grundsätzlich muss bei vor 1986 produziertem Dämmmaterial von schädlichen Verunreinigungen ausgegangen werden. Dieses Material muss nach TRGS 521 verpackt werden!

Verpackungen aus Papier und Pappe AVV 150101

  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Bücher
  • Packpapier
  • Kartonage
  • Hüllen
  • Hülsen

Anmerkung: Altpapier und gebrauchte Kartonagen sind klassische Recyclingstoffe. Sie finden als Sekundärrohstoff einen weiteren Einsatz in der Papierindustrie.

Kunststoffe AVV 200139

  • Kunststoffreste
  • Behälter
  • Verkleidungen

Anmerkung: Der Mix aus verschiedenen Kunststoffarten, wie Polypropylen, Polyethylen, Polyvenylchlorid wird je nach Zusammensetzung als Wertstoff oder thermisch verwertet.

Gemischte Verpackungen AVV 150106

  • Mischungen aus unterschiedlichen Verpackungen

Anmerkung: Gemischte Verpackungen stammen aus dem Bereich der Verpackung / Entpackung und sind ein Gemisch aus Kunststoffen, Fässern, Kisten, Holz, Metallen. Sie werden sortiert und danach weiter verwertet.

Verpackungen aus Kunststoff AVV 150102

  • Folien
  • Flaschen
  • Kanister
  • Schachteln
  • Fässer
  • Verpackungen

Anmerkung: Verpackungsfolien aus Polyethylen fallen in unterschiedlichen Bereichen und Ausführungen an. Bei sortenrein sortierten Abfällen kann eine Verarbeitung zu Regranulaten erfolgen, die der kunststoffverarbeitenden Industrie zur Verfügung gestellt werden. Auch in der landwirtschaft fallen Folien aus PE an, die je nach Verunreinigungsgrad verwertet werden können.

Verpackungen aus Styropor AVV 150102

Anmerkung: Expandiertes Polystyrol bezeichnet man als Styropor und wird unter anderem als Verpackungsmaterial verwendet. Besonders weiße Formteile ohne Verschmutzungen eignen sich für das Recycling.

Gemischte Metalle AVV 170407

  • Rohre
  • Stäbe
  • Stangen
  • Platten
  • Beschläge
  • Schindeln

Anmerkung: Diese gehören zu den klassischen Wertstoffen, die schon immer verwertet wurden. So werden entsorgte Metalle bei der Produktion von Neuwaren wieder eingesetzt. Das Angebot und die Nachfrage bei Schrott, sowie die Börsennotierung von Metallen geben hierbei die Preise vor.

Sperrmüll AVV 200307

  • Sperrmüll
  • Altmöbel

Anmerkung: Als Sperrmüll werden Abfälle aus privaten Haushalten bezeichnet, die aufgrund ihrer Sperrigkeit nicht mit dem Hausmüll eingesammelt werden können. Hierzu zählen unter anderem Möbel und Teppichböden. Diese können zum Beispiel bei der Entrümpelung entstehen. Sie werden im Nachgang sortiert und einer stofflichen Verwertung zugeführt.

* Gefährliche Abfälle  müssen nach AVV entsorgt werden, Einzel- o. Sammelentsorgungsnachweis bedürfen einer Erzeugernummer ! Bei einer Entsorgung über einen Sammelentsorgungsnachweis dürfen die Grenze von 20 Tonnen pro Anfallstelle und Jahr nicht überschreiten werden. Bei Überschreitung dieser Grenze muss ein Einzelentsorgungsnachweis erstellt werden. Seit dem 01.02.2011 müssen alle abfallrechtlichen Dokumente (Begleitscheine und Entsorgungsnachweise) elektronisch erfasst und mit einer Signaturkarte signiert werden. (Dies gilt nur für Einzelentsorgungsnachweise!) Bei Sammelentsorgungsnachweisen können noch Übernahmescheine für Abfallerzeuger in Papierform verwendet werden. 

Die verwendeten Abbildungen sind nur exemplarisch!